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Hier kannst du anonym deinen Anspruch berechnen lassen. Der Rechner basiert auf den Berechnungsgrundlagen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (letzte Aktualisierung: 11/12/2024). Bitte beachte, dass der hier ermittelte Anspruch nicht verbindlich ist. Sollten deutliche Unterschiede zwischen dieser Berechnung und deinem tatsächlichen Anspruch bestehen, empfehlen wir, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen.

Hier musst du deine monatliche Kaltmiete + Nebenkosten eintragen. Nicht zur Kaltmiete zählen Heizkosten, Kosten für die Wassererwärmung oder z.B. die für einen Garagen- oder Stellplatz.

Die sogenannte Mietstufe (1-7) ist abhängig von deinem Wohnort. Sie begrenzt die maximal förderbare Miete in deiner Stadt.

Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger sozialer Leistungen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind: Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Verletztengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Bitte die monatlichen Unterhaltspflichten für Kinder und/oder ehemaligen Ehepartner zusammenrechnen.

Wie viele Personen sind schwerbehindert mit einem Grad von 100 Prozent sind oder unter 100 Prozent sind bei Pflegebedürftigkeit und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege bzw. Kurzzeitpflege. Für diesen Fall entsteht ein Freibetrag in Höhe 150€ je Person, das den Wohngeldanspruch erhöht.

Bitte die Anzahl der Kinder angeben, die unter 25 Jahre alt sind und ein Einkommen haben. Vom Einkommen der Kinder wird ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro gewährt.

Alleinerziehend bist du, wenn du mit Kindern zusammen wohnst und mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist. Für diesen Fall wird ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 110€ gewährt.

Bitte die Summe der monatlichen Bruttoeinkünfte einfügen. Für das Wohngeld maßgebend sind: Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und Arbeitseinkommen (brutto): Löhne, Gehälter, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit, Pauschal besteuerte Einnahmen oder Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), Abfindungen zu einem Drittel, wenn sie innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung zugeflossen sind. Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld,
Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sonstige Einkommen: Renten und Pensionen (brutto), Unterhaltszahlungen des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Krankentagegeld, Monatliche Einkünfte aus Kapitalvermögen (falls >100€/Jahr), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich dafür erbrachte Werbungskosten.
Nicht zu berücksichtigen: Kindergeld, Elterngeld bis zu 300€ pro Monat, Pflegegeld, Steuerrückzahlungen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Lottogewinne.

Falls im Eingabefeld Monatliches Gesamteinkommen eine gesetzliche Rente angegeben wurde, muss hier der Rentenbezug nochmal angegeben werden, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt worden sind.
Es werden dann folgende Freibeträge gewährt: 100€ monatlich von der gesetzlichen Brutto-Rente. Über 100€ werden zusätzlich 30% des darüberliegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt, höchstens 50% der aktuellen Regelbedarfsstufe 1.
Du kannst beim Renteversicherungsträger eine Bescheinigung über mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten anfordern und beim Wohngeldamt einreichen.

Arbeitnehmer können pauschal monatlich 102,50€ angeben, Rentner 8,50€.
Nachweisbar höhere Werbungskosten können hier auch eingetragen werden.
Werbungskosten sind insbesondere Aufwendungen der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Beiträge zu Berufsverbänden sowie Aufwendungen für Arbeitsmittel.

Wohngeld-Rechner





Der Soziale Rechner